Vermieter vs. Mieter

Autor: Laura McKinney
Erstelldatum: 4 April 2021
Aktualisierungsdatum: 10 Kann 2024
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Inhalt

Der Hauptunterschied zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer besteht darin, dass der Leasinggeber die Person ist, die das unbewegliche Vermögen besitzt oder dem Leasingnehmer zur Verfügung stellt, wohingegen der Leasingnehmer die Person ist, die ein unbewegliches Vermögen bewohnt und den Leasingvertrag dafür bezahlt.


Inhalt: Unterschied zwischen Vermieter und Mieter

  • Vergleichstabelle
  • Was ist der Vermieter?
  • Was ist der Mieter?
  • Hauptunterschiede
  • Video Erklärung

Vergleichstabelle

Grundlage der UnterscheidungVermieterMieter
DefinitionVermieter ist die Person, die einen Mietvertrag gewährt. Er ist eine Person, die Eigentümer von Eigentum oder Vermögenswerten istMieter ist die Person, die gegen eine feste einmalige oder periodische Zahlung das Eigentum vorübergehend in Besitz nimmt
BerücksichtigungDie Gegenleistung des Vermieters besteht darin, eine Summe als Ausgleich oder Miete zu erhaltenDie Überlegung des Mieters besteht darin, die zeitweilige Nutzung und den Genuss einer Sache ganz oder teilweise zu erlangen
Rechtsstellungrechtmäßiger EigentümerKein Besitzerstatus
EigentumVermieter bleibt immer der eigentliche EigentümerHolen Sie sich temporäres Eigentum bis zur Laufzeit des Mietvertrags
BesitzKein BesitzDer Besitz liegt beim Mieter
Gesetzliche VerpflichtungenWeniger VerpflichtungenWeitere Verpflichtungen in Bezug auf Schäden
Staatliche VerbindlichkeitenDer Vermieter ist verpflichtet, die Steuer und andere Abgaben auf das Eigentum zu zahlenKeine Verpflichtung
Reparatur und WartungVolle VerantwortungTeilverantwortung
NebenkostenDer Vermieter ist nicht verantwortlich, wenn dies bereits im Mietvertrag angegeben istDer Mieter ist für die Zahlung der monatlichen Nebenkosten verantwortlich

Was ist der Vermieter?

Der Vermieter ist einer der Hauptteilnehmer an zwei Teilnehmern des Leasingvertrags, die das Eigentum besitzen oder besitzen und es dem Mieter für einen bestimmten Zeitraum als Leasing zur Verfügung stellen. Der Vermieter kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Verkäufer und Vermieter der Immobilie können in den meisten Fällen ein und dieselbe Person sein. Wenn der Leasinggeber eine Immobilie mietet, hat er die eingeschränkten Rechte über das gemietete Vermögen. Der Vermieter hat nur eine eingeschränkte Erlaubnis, zu bestimmten Reparatur- und Wartungszwecken einzutreten. Er hat jedoch das Recht, den Mietvertrag zu beenden, wenn er feststellt, dass eine rechtswidrige Verwendung des Eigentums vorliegt oder vorsätzliche Schäden verursacht wurden. Grundsteuer und andere gesetzliche Abgaben werden normalerweise vom Vermieter gezahlt, sofern nicht im Voraus vereinbart, dass der Mieter diese abrechnen würde. In den meisten Fällen ist der Leasingnehmer jedoch für die Zahlung der Nebenkosten verantwortlich, wenn der Leasingbetrag die im Voraus berechneten Nebenkosten nicht abdeckt.


Was ist der Mieter?

Der Leasingnehmer ist einer der Hauptteilnehmer an zwei Teilnehmern des Leasingvertrags, der das unbewegliche Vermögen erwirbt und dafür regelmäßig oder monatlich Zahlungen leistet. Aus dem Mietvertrag des Mieters geht das Eigentum am Eigentum hervor; Er kann jedoch nicht als Eigentümer behandelt werden, da das Eigentum beim Vermieter liegt. Normalerweise kann der Mieter erst dann für die Zahlung von Regierungsgebühren und Steuern verantwortlich gemacht werden, wenn dies im Voraus vorgeschrieben wurde. In gleicher Weise ist er auch nicht zur Reparatur und Wartung verpflichtet. In den meisten Fällen werden die Nebenkosten vom Mieter immer erst nach vorheriger Vereinbarung gezahlt, so dass er nicht zur Zahlung aller Kosten verpflichtet ist, wenn der Mietvertrag diese Kosten bereits gedeckt hat.

Hauptunterschiede

  1. Der Vermieter erwirbt das Eigentum, nicht für seinen eigenen Gebrauch, und der Mieter erwirbt das Eigentum zu seinem eigenen Gebrauch.
  2. Die ursprüngliche Übergabe des Eigentums liegt beim Vermieter, der Mieter erhält jedoch das Eigentum zur zeitweiligen Nutzung gegen eine vereinbarte Vergütung.
  3. Das Eigentum liegt beim Vermieter, das Eigentum beim Mieter.
  4. Im Falle der Insolvenz des Mieters hat der Vermieter das Recht, zuerst Zahlungen zu erhalten, während der Mieter sich nicht um die Insolvenz des Vermieters kümmert.
  5. Lesser ist der Eigentümer der Immobilie und hat keine Einschränkung hinsichtlich der Nutzung seiner Immobilie. Die Erlaubnis ist nur erforderlich, wenn der Mietvertrag abgeschlossen wurde und das Eigentum unter dem Leasingnehmer liegt. Andererseits hat der Leasingnehmer die restriktive Kontrolle über das Eigentum.
  6. Der Mieter muss eine Verlustversicherung abschließen, während der Vermieter sicherstellen muss, dass er der Eigentümer ist, oder im Namen des Auftraggebers einen Mietvertrag abschließt.
  7. Die Gegenleistung des Vermieters besteht darin, eine Summe als Ausgleich oder Miete zu erhalten. Die Überlegung des Mieters besteht darin, die zeitweilige Nutzung und den Genuss einer Sache entweder als Ganzes oder als Ganzes zu erhalten
  8. Der Mieter kann den Vertrag im Falle einer Zerstörung des Eigentums aufgrund eines Feuers, einer Überschwemmung, eines Gewitters oder eines anderen unbekannten Ereignisses aufheben.
  9. Der Vermieter kann die Immobilie jemandem abnehmen und weitervermieten, aber der Mieter darf nicht zulassen, dass ein anderer die Immobilie für einen anderen Zweck als den, für den sie vermietet wurde, nutzt.
  10. Gemäß IAS 17 in Bezug auf Finanzierungsleasingverhältnisse „im Abschluss von Leasingnehmern: Zu Beginn der Leasinglaufzeit sind Finanzierungsleasingverhältnisse als Vermögenswert und als Verbindlichkeit zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts und Barwert zu erfassen der Mindestleasingzahlungen (abgezinst mit dem im Leasingverhältnis implizierten Zinssatz, sofern dies praktikabel ist, oder mit dem zusätzlichen Fremdkapitalzinssatz des Unternehmens). “„ im Abschluss des Leasinggebers: Zu Beginn der Leasinglaufzeit sollte der Leasinggeber a Finanzierungsleasing in der Bilanz als Forderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis. “

Video Erklärung